Weit über Italien hinaus hat das am Freitag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekannt gegebene Urteil über Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern ein durchweg positives Echo gefunden. Mit der deutlichen Mehrheit von fünfzehn zu zwei Richtern hatte die Große Kammer des Straßburger Gerichts, einer Einrichtung des Europarats, einen anderslautenden Beschluss des gleichen Hauses in erster Instanz aus dem Jahr 2009 aufgehoben, demzufolge das Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit widersprechen würde. Das Urteil angestrengt hatte damals eine in Italien lebende Finnin, deren beiden Kinder in Albano Terme eine staatliche Schule besuchten.
„Ende einer übertriebenen Schlacht“
Breite Zustimmung zum abschließenden Kruzifix-Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte Von Guido Horst