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Elternerziehung beeinflusst

Das Bundesverfassungsgericht erklärte vergangene Woche die Ungleichbehandlung der Eltern durch das Elterngeldgesetz für verfassungskonform (DT vom 30. Juli). Es vollzieht damit eine erstaunliche Wende. Von Bernhard Huber
Foto: dpa | Bevorzugt mit ihrem Konzept des Elterngeldes Eltern, die neben der Erziehung berufstätig sind: Ursula von der Leyen.

Das 1986 unter Familienministerin Rita Süßmuth (CDU) eingeführte Erziehungsgeld machte keinen Unterschied. Ihm war jedes Kind gleich lieb und willkommen. Damit machte Ursula von der Leyen (ebenfalls CDU) Schluss. Sie führte 2007 das Elterngeld ein, und seither werden bestimmte Kinder bevorzugt, nämlich die Kinder, die Eltern haben, die Geld verdienen und nicht daheim bleiben. Am besten beide: Papa und Mama. Denn wer Einkommen hat, bekommt mehr Elterngeld. Derzeit beträgt es 65 Prozent des Einkommens, mindestens jedoch 300, höchstens 1 800 Euro. Bezahlt wird es, zwei „Partnermonate“ inklusive, 14 Monate. Es soll, wie es heißt, den finanziellen Einbruch nach der Geburt eines Kindes vermeiden.

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