Von Bernhard Huber Angenommen, ein Land hätte Rekordschulden gemacht, um sein Finanzwesen vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Angenommen auch, in diesem Land lebten Frauen und Männer, die der Berufung zum Elternsein nicht widerstehen wollen, obwohl diese Schulden einst über ihre Kinder kommen. Weiter angenommen, dieses Land besteuerte sogar das Existenzminimum, das die Eltern für ihre Kinder erwirtschafteten, und zahlte zum Ausgleich dafür mit großem Verwaltungsaufwand und mit gönnerhafter Geste ein Kindergeld. Weiter angenommen, die Verfassung dieses Landes nennte die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Aus aktuellem Anlass nehmen wir auch an, die Regierung dieses Landes ...
Einmal angenommen, was dann?
Warum man sich den Namen Heinz Buschkowsky nicht merken muss