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Eine Verschiebung des Stichtags ist blauäugig

Bischof Huber kann sich nicht auf einen Beschluss der EKD berufen, meint Hartmut Steeb von der Deutschen Evangelischen Allianz

Sie vertreten die Ansicht, das Stammzellgesetz von 2002 sei eine Mogelpackung ... Der eigentliche Name „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen“ suggeriert, es gehe um die Sicherung des Embryonenschutzes. In Wirklichkeit hat dieses Gesetz aber den Embryonenschutz bereits empfindlich aufgeweicht. Weshalb? Mit dem Stammzellgesetz, das den Import embryonaler Stammzelllinien aus dem Ausland regelt, sollte plötzlich etwas – wenn auch in gewissen Grenzen – als erlaubt gelten, was das Embryonenschutzgesetz eigentlich verbietet, nämlich die fremdnützige Forschung an Embryonen. Einige wenden ein, der Verzicht auf die Forschung mit ...

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