Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum kirchlichen Arbeitsrecht vom vergangenen Dienstag markiert einen Einschnitt. Ein Chefarzt hatte geklagt. Ihm war von einem katholischen Krankenhaus gekündigt worden, nachdem er nach einer Scheidung wieder geheiratet hatte. Die Richter haben nun festgestellt, diese Kündigung könne als Diskriminierung betrachtet werden. Die endgültige Entscheidung wird zwar nun das Bundesarbeitsgericht fällen. Aber die Reaktionen auf das Urteil zeigen, dass man in der katholischen Kirche in Deutschland alarmiert ist.
Eine Frage der Loyalität
Das kirchliche Arbeitsrecht steht nach einem EU-Urteil vor einer möglichen Zäsur. Von Sebastian Sasse