Über eines herrscht zwischen denen, die die die vom Parlament verabschiedete Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in hohen Tönen loben und jenen, die sie bitter kritisieren, gänzlich Einvernehmen: Mehr als das jetzt Beschlossene war nicht drin. Niemand bestreitet, dass die Initiatoren des Gesetzentwurfes das Machbare herausgeholt haben. Ob das klug war, steht auf einem anderen Blatt. Die Gefahr, dass künftig niemand mehr im Bundestag über eine substanzielle Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder reden oder gar verhandeln will, ist groß. Die Gegner eines wirksameren Lebensschutzes können künftig darauf verweisen, dass der Gesetzgeber erst kürzlich etwas in dieser Richtung unternommen habe.