Patzelts zweiter Vorschlag: das höchstpersönliche Elternwahlrecht für ihre Kinder. So sollen die Belange von Familien stärkeren Niederschlag in der Politik finden. Der Vorschlag ist nicht neu, Patzelt orientiert sich sehr stark an einer Initiative des früheren Gymnasiallehrers Gerhart Meixner aus 2013. Schon 2003 gab es hierzu einen ähnlichen Gruppenantrag im Deutschen Bundestag. Aber: Trotz prominenter Fürsprecher wie den Verfassungsrechtlern Paul Kirchhof und Roman Herzog oder der früheren Bundesfamilienministerin Renate Schmidt blieb der Vorschlag damals genauso wie ein erneuter Vorstoß fünf Jahre später ohne Mehrheit.
Ein Wahlrecht für Eltern
Dreiviertel der Befragten lehnt Vorschlag ab. Von Thomas Dörflinger