Darf man einen hohen Gerichtshof „verhaltensauffällig“ nennen? Jedenfalls fielen die Rechtserkenntnisse des „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ im Jahr 2009 breiten Teilen der Bevölkerung auf, lösten Kontroversen und vielfachen Widerspruch aus. Da war das „Kreuz-Urteil“, das weit über das verurteilte Land Italien hinaus für eine Welle der Empörung sorgte, der sich auch Politiker anschlossen, die man nicht in jedem Fall dem christlichen Lager zugeordnet hätte. Dann gab der Gerichtshof einem unverheirateten Vater in seinem Kampf um mehr Mitsprache bei der Sorge um seine Tochter Recht. Das deutsche Kindschaftsrecht, so befanden die Richter, bevorzuge ledige Mütter und diskriminiere ledige Väter.
Ein Gerichtshof als Hüter der Menschenrechte und Provokateur
Nicht erst seit seinem zweifelhaften Kreuz-Urteil steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Kritik – Neue Kontroversen sind 2010 zu erwarten