Karlsruhe (DT/dpa) Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter stellten zwar fest, dass der Durchsuchungsbeschluss Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück, da er wegen seiner Rechte als Abgeordneter keine Klage vor dem zuständigen Fachgericht erhoben habe.