Luxemburg (DT/KNA) Die Europäische Union kann nicht der Menschenrechtskonvention des Europarates beitreten. Ein Beitritt sei nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Ansonsten würde die Autonomie des Unionsrechts beeinträchtigt und die Zuständigkeiten und Befugnisse der Organe der Europäischen Union beeinflusst. Dies sei nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar, so die Richter.