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EU-Recht für homo- sexuellen Partner

Luxemburg-Bratislava (DT/KAP) Auch gleichgeschlechtliche Ehegatten haben Aufenthaltsrecht in dem EU-Staat ihres Ehepartners. EU-Mitgliedstaaten dürften homosexuellen Ehegatten von EU-Bürgern nicht das Aufenthaltsrecht mit der Begründung verweigern, dass die Homo-„Ehe“ in ihrem Land nicht anerkannt ist, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Geklagt hatteN der Rumäne Relu Adrian Coman und sein US-amerikanischer Ehepartner Robert Clabourn Hamilton. Sie hatten in Belgien geheiratet. Rumänien verweigerte dem US-Bürger den Aufenthalt mit seinem Ehemann in Rumänien, da dort Homo-„Ehen“ nicht anerkannt seien.

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