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Druck auf Widerspruchsregelung nimmt zu

Die Deutsche Stiftung Organspende will den vom Bundestag beschlossenen Entwurf anschließend „nachbessern“ lassen. Lebensrechtler lehnen Widerspruchsregelung ab kündigen Demo vor dem Reichstagsgebäude an.
Bundestag entscheidet über Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende
Foto: Ralf Hirschberger (dpa) | Am Donnerstag wollen die Parlamentarier die beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende in Zweiter und Dritter Lesung abschließend beraten.

Der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), Axel Rahmel, sieht Nachbesserungsbedarf bei den beiden Entwürfen, mit denen Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Organspende gesetzlich neu regeln wollen. Die Zeitung „Die Welt“ (Dienstag), zitiert Rahmel mit den Worten, die Autoren beider Gesetzentwürfe „berücksichtigen die konkrete Situation auf den Intensivstationen bei möglichen Organspendern nicht hinreichend“.

Entscheidung am Donnerstag

An diesem Donnerstag wollen die Parlamentarier die beiden Gesetzentwürfe in Zweiter und Dritter Lesung abschließend beraten. Beide Entwürfe tragen das Datum vom 25. Juni und wurden bereits in Erster Lesung vom Bundestag debattiert. Eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die ehemaligen Gesundheitsminister Ulla Schmidt (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) will die derzeit geltende Zustimmungsregelung weiterentwickeln. Würde dieser Entwurf Gesetz, dann käme als Organspender auch weiterhin nur derjenige in Frage, der einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hätte.

Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, die Bürger häufiger als bisher mit der Möglichkeit einer Organspende zu konfrontieren und um eine Entscheidung zu bitten. So sollen etwa Fahrschüler im Rahmen der Erste-Hilfe-Schulung darüber informiert werden, wo und wie sie ihre diesbezügliche Entscheidung hinterlegen können. Vergleichbares hätte jeder Bürger bei der Verlängerung des Personal- oder Reisepasses sowie beim Besuch des Hausarztes zu gegenwärtigen. Die Entscheidung soll in einem zentralen Register erfasst werden. Die Erklärung soll jederzeit widerrufen oder geändert werden können.

Dagegen strebt eine Gruppe um Bundegesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach einen Paradigmenwechsel bei der Organspende an. Ihr Gesetzentwurf würde erstmals die sogenannte Widerspruchsregelung in Deutschland einführen. Ihr zufolge wäre zukünftig jeder ein möglicher Organspender, der einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Auch der Widerspruch soll in einem zentralen Register erfasst und jederzeit widerrufen werden können.

DSO-Vorstand will beschlossenen Gesetzentwurf nachträglich ändern

Wie Rahmel der „Welt“ sagte, machten beide Entwürfe den Fehler, Ärzten die Einsicht in das Register erst zu gestatten, wenn bei ihren Patienten ein Hirntod bereits diagnostiziert worden sei. Erforderlich sei eine Einsicht in das Register aber schon zu einem früheren Zeitpunkt. Nämlich bereits dann, „wenn keine Aussicht mehr auf Heilung eines Patienten besteht und der irreversible Hirnfunktionsausfall vermutet wird, oder unmittelbar bevorsteht“. Nach Ansicht des DSO-Vorstands solle die entsprechend Änderung „nachträglich an demjenigen Entwurf vorgenommen“ werden, den der Bundestag beschließt“.

Lebensrechtler gegen Widerspruchsregelung – Demo vor dem Reichstagsgebäude

Unterdessen appellierten mehrere Lebensrechtsverbände an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, der Widerspruchregelung ihre Stimme zu versagen. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat für Donnerstag eine Demonstration vor dem Reichstagsgebäude angekündigt. Unter dem Motto „Meine Organe, meine Entscheidung!“ hatte der BVL zudem eine Kampagne gestartet und die Bürger dazu aufgerufen, ihren Wahlkreisabgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, am Donnerstag gegen den Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn und Lauerbach zu stimmen.

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Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, hatte am Montag in Augsburg erklärt, es gebe „keinen Anspruch auf ein fremdes Organ.“ Daher müsse eine Organspende, unabhängig davon, wie der Einzelne zum Hirntod als Entnahmekriterium für lebenswichtige Organe stehe, „immer eine freiwillige Angelegenheit bleiben“. Die „von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen vorgelegte Widerspruchsregelung“ laufe „auf eine Vergesellschaftung des Körpers hinaus und degradiert den menschlichen Leib zu einem Ersatzteillager“. „Dass Menschen einer Organentnahme erst ausdrücklich widersprechen müssen, um ihr im Falle eines diagnostizierten Ausfalls sämtlicher Hirnfunktionen auch entkommen zu können, macht aus der Organspende unter der Hand eine Organabgabepflicht“, so Kaminski weiter.

CDL: Ein völlig inakzeptabler Vorstoß

Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL), greift der Staat mit der Widerspruchsregelung „geradezu selbstherrlich in das Leben und den Tod der Menschen in Deutschland ein und vergesellschaftet unzulässig die Organe seiner Bürger“, erklärte CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel heute in Nordwalde bei Münster. Mit der Widerspruchsregelung generiere der Staat eine „Organabgabepflicht“, von der man sich quasi „loskaufen“ müsse. Das sei „ein völlig inakzeptabler Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit“. Dass „Schweigen als Zustimmung“ gewertet werden solle, wo es um das Sterben gehe, widerspräche „der Würde des Einzelnen, die nach dem Grundgesetz als „unantastbar“ definiert sei, so Wenzel weiter.

Zuvor hatten sich bereit die katholische und evangelische Kirche gegen die Widerspruchsregelung gewandt.

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