Herr Professor Haering, stellt die Erklärung Erzbischof Viganos einen Bruch der dienstlichen Diskretionsverpflichtungen des vormaligen Nuntius dar? Oder kann er sich auf höheres Recht berufen? In jedem Unternehmen und jeder Behörde besteht für alle Mitarbeiter eine Verpflichtung, interne Dinge nicht nach außen zu tragen. Beamte verpflichten sich ausdrücklich, über dienstliche Angelegenheiten gegenüber Außenstehenden das Stillschweigen zu bewahren. Ähnlich ist es in der katholischen Kirche. Für die Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariats etwa sieht das kirchliche Gesetzbuch ausdrücklich die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses vor (c. 471 CIC). Der Fall von Erzbischof Carlo Maria Vigano ist noch einmal besonders gelagert. Hier ...
Politik
„Die gebotene Loyalität wird verletzt“
Ein Gespräch mit dem Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB über das Memorandum von Erzbischof Carlo Maria Vigano. Von Regina Einig