Diskriminierung oder Gewissensfreiheit? Seit gestern liegt diese Frage auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Die Antwort wird darüber entscheiden, ob die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU-Kommission zur obersten Maxime politischen Denkens und Handelns in Europa, sozusagen zur Verfassung des alten Kontinents erhoben wird, oder ob die „Mutter aller Freiheiten“, eben die Gewissensfreiheit, bestehen bleibt, jene Freiheit, aus der im Laufe der letzten mindestens fünf Jahrhunderte die anderen Freiheiten in Europa und damit die freiheitlichen Verfassungen und demokratischen Staatsformen erwachsen sind.
Die Klage der Vierzehn
14 französische Bürgermeister klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie wollen keine gleichgeschlechtlichen Paare trauen müssen. Ihnen geht es um die Freiheit ihres Gewissens und darum, ob eine Minderheit über die Abschaffung eines Grundrechts in Europa entscheidet. Von Jürgen Liminski