Von Stefan Rehder Vier große bioethische Debatten hat die sich ihrem Ende zuneigende Legislaturperiode den Deutschen beschert. Bleibt es beim derzeitigen Stand der Dinge, wird der 16. Deutsche Bundestag am Ende auf ein neues und zwei novellierte Gesetze zurückblicken. Das neue Gendiagnostikgesetz, mit dem das Parlament erstmals rechtliche Regeln für die Durchführung von Gentests erlassen hat, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Diese ist jedoch wahrscheinlich, nicht zuletzt weil das Gesetz – obgleich nicht frei von Lücken – nun mehr Stärken als Schwächen besitzt. An dem Kompromiss zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, von dem sich freilich nur Berufsoptimisten und Zwangseuphoriker einen Rückgang der ...