Man kann durchaus geteilter Meinung darüber sein, ob es für die Demokratie förderlich ist, wenn der Bundeswirtschaftsminister das Gesetz zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken von einer englischen Anwaltskanzlei ausarbeiten lässt. Denn nach der gängigen Lesart der demokratischen Grammatik ist es doch so, dass die Ministerien – also: die Exekutive – über hinreichende Sach- und Fachkompetenz verfügen sollten, den politischen Willen des Gesetzgebers in einen klaren Gesetzestext zu gießen.