Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hat ein Fernsprechgeheimnis garantiert. Das Grundgesetz erhob 1949 das Fernmeldegeheimnis zu einem der Grundrechte des Bürgers. Dass die ersten deutschen Demokratien dieses Recht so hoch gehandelt haben, hatte seinen Grund auch in geschichtlichen Erfahrungen mit Denunziantentum, Zensur und Überwachung, wie es sie im Obrigkeitsstaat vor Weimar und der nationalsozialistischen Diktatur nach Weimar gab – und die Zivilgesellschaft erstickten. Das Recht des Bürgers auf Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis ermöglicht das Prinzip der Öffentlichkeit, das die Demokratie trägt.