Bis zum Ende der Legislaturperiode will der Deutsche Bundestag für mehr Rechtssicherheit bei den Patientenverfügungen sorgen. Nachdem eine Abgeordnetengruppe um den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, bereits vor sieben Monaten den „Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtes“ (Bundestags-Drucksache 16/8442) in das Parlament eingebracht hatte, der einer schriftlich abgefassten Patientenverfügung ohne jedes Wenn und Aber Geltung verschaffen will, hat nun ein parteiübergreifendes Bündnis um den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der diesem Paroli bieten soll.
Der Wille des Patienten soll sein Königreich sein dürfen
Patientenverfügungen sind ein zwiespältiges Instrument