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Der Staat hilft bei der Zeugung nach: Hintergrund

Mecklenburg-Vorpommern will künstliche Befruchtungen künftig auch mit Steuergeldern bezuschussen. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Im Biologischen Labor des Zentrums für Reproduktionsmedizin an der Universitätsfrauenklinik in Leipzig ist eine 80- bis 100-fache Vergrößerung der Befruchtung einer Eizelle mit einer Injektionspipette zu sehen. Die Leipziger Klinik gehört zu deutschlandweit 130 Zentren, in denen kinderlose Paare eine Kinderwunschbehandlung erfahren.

Für manchen Politiker scheint die Solidarität, auf die eine Regierung seinen Souverän verpflichten kann, keinerlei Grenzen mehr zu kennen. Geht es etwa nach dem Willen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, dann soll selbst die Laborzeugung von Kindern künftig zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe der Steuerzahler werden. Denn in den Bundesrat hat das Kabinett von Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) jetzt ein „Kinderwunsch-Förderungsgesetz“ eingebracht, dass den Bund – und damit die Steuerzahler in ganz Deutschland – verpflichten will, 25 Prozent der Kosten zu übernehmen, die bei einer künstlichen Befruchtung anfallen. Neu ist diese Idee nicht.

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