Gesundheit ist ein hohes Gut. Ihre Wiederherstellung muss auch künftig bezahlbar bleiben. Statt über Steuersubventionierungen versus Rationierung zu diskutieren, sollten versicherungsfremde Leistungen aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden. Weder die vorgeburtliche Kindstötung, noch die „Kinderwunschbehandlung“ sind Heilbehandlungen. Das gilt auch für die pränatale Fahndung nach Erkrankungen, für die es keine Therapie gibt. Im Extremfall können Versicherte heute der Solidargemeinschaft die Kosten für eine pränatale Diagnostik ohne Therapie, eine anschließende Abtreibung und schließlich für eine künstliche Befruchtung aufbürden.