Auf dem Felde der Bioethik fällt es der Politik schwer, gänzlich widerspruchsfreie Entscheidungen zu treffen. Ein besonders eklatantes Beispiel dafür stellt der Stichtags-Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2002 dar: Eine embryonale Stammzelle, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurde, darf seither in Deutschland zu Forschungszwecken benutzt werden. Es wäre eine seltsame Moral, welche die Nutzung und damit Vernichtung solcher Stammzellen vollkommen unterschiedlich bewertet – je nachdem, in welchem Staat oder zu welchem Zeitpunkt sie entstanden sind.