In der DDR gab es 474 staatliche Kinderheime, 38 Spezialkinderheime, 32 Jugendwerkhöfe und den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Hierin wurden einerseits Kinder eingewiesen, die als verhaltensauffällig oder schwer erziehbar galten, andererseits aber auch nur Auseinandersetzungen mit den Jugendhilfeorganen hatten, politisch missliebig waren oder deren Eltern wegen sogenannter „Republikflucht“ inhaftiert waren. Straffällig geworden waren diese Jugendlichen nicht. Insbesondere der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau war berüchtigt für seine Brutalität: Wenn Jugendliche nicht „spurten“, kamen sie tagelang in Dunkelzellen. Putzen und Sport bis zur Erschöpfung, Arrest und Demütigungen waren tägliches Programm.