Bundesjustizministerin Zypries (SPD) möchte die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Andere visieren das Ziel an, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Gesagt wird, die Geschlechtsverschiedenheit hätte keine prägende Bedeutung mehr für die Ehe. Genau hier beginnt der Irrtum. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, definiert die Ehe als Verbindung und Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, nicht aber eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Die Ehe wird allein privilegiert. Wer andere Beziehungen des Zusammenlebens in gleicher Weise privilegieren will, muss das Grundgesetz ändern. Zu Recht wird eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ...