München (DT/KNA/dpa) Die Bayerische Staatsregierung sieht keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU) informierte in der Kabinettssitzung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen, wie aus einem Bericht vom Dienstag hervorgeht. In Bayern gelte eine andere Regelung, die nicht geändert werden müsse. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätige diese 2007, und in der Praxis gebe es keine Probleme.
Der Freistaat Bayern bleibt bei seiner Kopftuch-Regelung
Bayern sei unverrückbar christlich-abendländisch geprägt, sagt Bildungsminister Spaenle – Europaministerin Merk für Einzelfallprüfung