Auf der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) stand am vergangenen Wochenende „Die Zukunft des Biomedizinrechts“ auf der Tagesordnung, genauer gesagt, die Zukunft der Transplantations- und der Fortpflanzungsmedizin. In beiden Bereichen besteht zwar kein akuter politischer Handlungsdruck, aber dass Reformen notwendig sind, war unter den Referenten in Würzburg unumstritten. Fraglich ist, wohin die Reise geht: In der Transplantationsmedizin sind die bisherigen Veränderungen im Gefolge der Manipulationsskandale wenig überzeugend geblieben und in der Fortpflanzungsmedizin steht der Schutz menschlicher Embryonen auf dem Spiel.
Der Embryo als Biomasse
Juristen charakterisieren den Gesetzgeber als „bioethischen Drückeberger“. Von Reinhard Rabe