Die bisherige Berechnung der Bedarfssätze für Hartz IV verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht kürzlich. Die bestehenden Regelsätze erfüllten das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Der Gesetzgeber muss die bestehende Berechnungsweise bis zum Jahresende überprüfen. Wir haben Betroffene gefragt, wo der Schuh am meisten drückt.
„Den Schwimmkurs zahlt die Oma“
Alles spricht von Hartz IV – Doch wie fühlt sich die staatliche Unterstützung im Alltag mit Kindern an? – Ein Besuch in einem Tafelladen