Herr Professor, am Donnerstag hat Karlsruhe bekanntgegeben, dass es verfassungswidrig sei, betriebliche Hinterbliebenenrente nur an Eheleute zu bezahlen. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften seien zu berücksichtigen. Haben die Richter damit die Ehe geschwächt? Das Urteil hat die Ehe wenn nicht der Substanz nach so doch in der öffentlichen Wahrnehmung geschwächt. Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft wird in einem weiteren Punkt an die Ehe von Mann und Frau angeglichen und erscheint damit als eine gleichwertige Alternative. Aber müssen die Richter auf die öffentliche Wahrnehmung überhaupt Rücksicht nehmen? Ja. Denn wenn die Institution Ehe gemäß dem deutschen Grundgesetz unter dem besonderen Schutzes der staatlichen Gemeinschaft ...
„Dem Zeitgeist gefolgt“
Der Bonner Verfassungsrechtler Josef Isensee zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts