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Dein Bauch gehört mir

Leihmutterschaft: Für manche – insbesondere für Homosexuelle – ist sie der bisher einzige Weg zum eigenen Kind. Für andere ist sie eine neue Form der Sklaverei. Von Stefan Rehder
Silhouette einer schwangeren Frau
Foto: Joe Hamilton Photography (24714372)

Manchem galt Oregon schon immer als Paradies. Bereits die Schoschonen nannten das im Nordwesten der USA gelegene Territorium „oyer-un-gon“ – „Land des Überflusses“. Noch heute besteht der „Biberstaat“, wie Oregon wegen seiner ehemals dominierenden Forstwirtschaft auch genannt wird, zu 98 Prozent aus Landfläche. Mit einer Fläche von 255 000 Quadratkilometern ist der 33. US-Bundesstaat, der im Westen an den Pazifischen Ozean und im Osten über weite Strecken an den Snake River grenzt, der neuntgrößte der USA. Mangels Alternativen ist die Kinderwunschindustrie, die sich breit gemacht hat, längst ein harter Wirtschaftsfaktor. Nur im Süden Kaliforniens ist die Dichte von Samenbanken, Eizellspenderinnen- und Leihmutterschafts-Agenturen noch höher als hier. Gemeinsam mit seinen beiden Nachbarstaaten Kalifornien und Nevada im Süden zählt Oregon zu den sogenannten „green light states“. So werden in den USA diejenigen Bundesstaaten genannt, in denen weder Gesetze noch Rechtsprechung der wachsenden Nachfrage nach Leihmutter-Arrangements Grenzen setzen.

Einen Umstand, den der 1989 gegründete Fertilitätsdienstleister Oregon Reproductive Medicine (ORM) früh zu nutzen verstand. In Portland, der mit rund 640 000 Einwohnern größten Stadt Oregons, unterhält ORM gleich drei Fruchtbarkeitskliniken. Hier erfüllen Dr. Brandon Bankowski und sein 115 Mitarbeiter zählendes Team, soweit medizinisch möglich, jeden Kinderwunsch. Den von Alleinstehenden – Frauen wie Männern – genauso wie den von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren. Und all das völlig unabhängig vom rechtlichen Status der jeweiligen Beziehungen. Die Internetseite „menhavingbabies.com“ (dt.: „Männer haben Kinder“) feiert Bankowski denn auch als „einen der angesehensten und erfahrensten Ärzte, die LGBTQ-Eltern dabei helfen, ihre Familien mittels Eizellspenden und Leihmutterschaft in den USA aufzubauen“. Dabei kommen die Kunden von ORM längst aus der ganzen Welt. In den letzten Jahren hat Bankowski viel Zeit und Energie darauf verwandt, ORM in Europa und dem Nahen Osten bekannt zu machen. Vergangenes Jahr referierte er persönlich bei den „Kinderwunschtagen“ in Berlin. Das Thema: „Behandlungsoptionen in den USA – IVF, Eizellspende, Leihmutterschaft, Reproduktive Genetik“. Dabei sind Eizellspende und Leihmutterschaft hierzulande ausdrücklich verboten. Ärzte, die in Deutschland diesbezüglich tätig werden, machen sich nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Vermittlung von Leihmutterschafts-Arrangements wird durch das deutsche Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Gefragt sind beide Dienstleistungen jedoch auch hier.

Nicht umsonst hält das Auswärtige Amt unter der Überschrift „Hinweis zu ,Leihmutterschaften‘“ auf seiner Internetseite fest: „,Leihmutterschaftsverträge‘, in denen sich eine Frau bereit erklärt, sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen, sind in Deutschland sittenwidrig und damit nichtig.“

„Man muss Gesetz und Ethik trennen“, ist Bankowski überzeugt. „Wir geben unser Bestes, um Menschen zu helfen, wenn die Methoden in ihrem Heimatland nicht erlaubt sind.“ Für ORM – eigenen Angaben zufolge einer der größten Full-Service-Fertilitätsdienstleister in den USA – hat sich Bankowskis Berlin-Ausflug offenbar gelohnt. Auf den diesjährigen „Kinderwunschtagen“, die diesmal in der LGBTQ-Hochburg Köln stattfanden, schickte ORM gleich acht Referenten an den Start.

Einer von ihnen ist Graig Reisser: „Die USA sind sicherlich das teuerste Land, in dem Leihmutterschaft möglich ist“, räumt Reisser ein. „Die Entschädigung für die Leihmutter, die Gebühren für die Leihmutter-Agentur, die Anwaltskosten, die medizinischen Kosten für die Leihmutter und das Neugeborene“ – das alles summiere sich „bei einer unkomplizierten Einzelschwangerschaft auf gut und gerne 75 000 bis 85 000 US-Dollar“ (65 670 bis 74 430 EUR). Zu diesem Betrag kämen noch „die Kosten für die künstliche Befruchtung, eine Eizellspende, sofern erforderlich, und die Reisekosten der Eltern-werden-Wollenden hinzu.“ Anders formuliert: Unter 100 000 US-Dollar (87 560 EUR) geht hier niemand vom Hof. „Andererseits“, so Reisser, „ist eine Leihmutterschaft in den USA die in jeder Hinsicht Sicherste. Sie ist etabliert und verfügt über alle notwendigen Infrastrukturen, um erfolgreich zu sein.“ Der Mann weiß, wovon er spricht. Reisser und sein Partner sind selbst mittels Eizellspende, künstlicher Befruchtung und Leihmutterschaft zu „Vätern“ zweier Kinder geworden. Möglich ist das, weil die green-light-states Paaren, die eine Leihmutterschaft in Auftrag geben, die gleichen Rechte einräumen wie biologischen Eltern und die Partner als Elternteile eins und zwei in die Geburtsurkunde des Kindes eintragen.

Natürlich geht Leihmutterschaft auch preiswerter. Etwa in der Ukraine. Hier hört der Platzhirsch auf den Namen „Biotexcom“. Das Gelände der Reproduktionsklinik mit Sitz in Kiew liegt rund zwanzig Autominuten vom Zentrum entfernt. Wie ORM verfügt auch Biotexcom, das kürzlich eine eigene Repräsentanz in Brüssel eröffnete, längst auch über eine deutschsprachige Webseite. Die offeriert Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Leihmutterschafts-Arrangements inklusive Eizellspende in zwei Varianten. Dem „Standard Paket“ für 39 900 Euro und dem „VIP Paket“ für 49 900 Euro. Für die 10 000 Euro mehr verringert sich nicht nur die Wartezeit der „Wunscheltern“ auf den Beginn der Behandlung von fünf auf drei Monate. „Bei Bedarf“ wird bei der obligatorischen Präimplantationsdiagnostik auch das Geschlecht des der Leihmutter einzusetzenden Embryos bestimmt. Auch sonst wird mehr geboten: Statt in einem „hochklassigen“ Hotelzimmer erfolgt die Unterbringung der VIP-Wunscheltern in einer „separaten Wohnung“. Ihnen wird zudem ein Wagen mit eigenem Fahrer gestellt. Besonderes Schmankerl: Statt wie Buchern des Standard Pakets „bloß“ vier Stunden am Tag steht VIP-Wunscheltern nach der Geburt des so sehnsüchtig erwarteten Kindes eine Babysitterin täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Anders als in den USA, wo Leihmütter umgerechnet rund 21 000 Euro für das Austragen eines Bestell-Kindes und 36 000 Euro für das von Zwillingen erhalten, speist Biotexcom seine ukrainischen Leihmütter mit 8 000 Euro beziehungsweise 10 000 Euro (bei Zwillingen) ab. Trotz der geringeren Lebenshaltungskosten in der Ukraine ist das sehr hart verdientes Geld. Denn eine für Biotexcom arbeitende Leihmutter unterwirft sich laut einem „Muster-Vertrag“, der dem Autor vorliegt und auch von anderen Fertilitätsdienstleistern genutzt wird, einem überaus strengen Reglement. So willigt die Leihmutter dem zwölfseitigen Vertragswerk zufolge etwa ein, bis zu drei Embryotransfers über sich ergehen zu lassen, bei denen ihr jeweils bis zu drei künstlich erzeugte Embryonen eingesetzt werden können. Anders als in den USA müssen Leihmütter in der Ukraine bereits zwingend ein eigenes Kind geboren haben. So schreibt es das ukrainische Familienrecht vor. In dem Vertrag verpflichtet sich die Leihmutter jedoch nicht nur, auf Elternrechte und Mitsprache bei der Namensgebung zu verzichten, sondern auch dazu, zu dem Bestell-Kind „keine Eltern-Kind-Beziehung“ aufzubauen. Des weiteren verzichtet die Leihmutter auf das Recht der freien Arztwahl und verpflichtet sich stattdessen sämtliche Untersuchungen und Tests über sich ergehen zu lassen, die die von den Bestelleltern ausgewählten Ärzte für erforderlich halten. Zudem verpflichtet sich die Leihmutter zu einer Abtreibung des Kindes für den Fall, dass die Bestell-Eltern dies aufgrund medizinischer Befunde wünschen. Zugleich erklärt sie sich damit einverstanden, dass ihr dann auch das Honorar entsprechend der tatsächlichen Schwangerschaftsdauer gekürzt wird. Für den Fall, dass ein Embryotransfer „zu drei oder mehr Föten“ führt, verpflichtet sich die Leihmutter eine sogenannte „Mehrlingsreduktion“ durchführen zu lassen.

Der Grund: Da Mehrlinge häufiger mit leichten bis schweren Handicaps geboren werden, ein höheres Sterblichkeitsrisiko sowie eine höhere Krankheitsanfälligkeit besitzen, gefährden sie aus Sicht der Reproduktionsmediziner das Behandlungsziel einer „erfolgreichen Schwangerschaft“ und damit die Zufriedenheit der Kunden. „Drillinge“ und noch mehr Kinder gelten in der Reproduktionsmedizin weltweit als „medizinische Fehlleistungen“, die es durch „fetale Reduktionen“ zu korrigieren gilt. Als „Mittel der Wahl“ gilt hier der sogenannte Fetozid. Bei ihm durchsticht der Arzt mit einer langen Nadel unter Ultraschallansicht die Bauchdecke der Schwangeren, dringt in die Bauchhöhle ein, sucht nach dem schlagenden Herz des Kindes und spritzt eine Kalium-Chlorid-Lösung hinein, die jede koordinierte Kontraktion des Herzmuskels unmöglich macht. Nach ein bis zwei Minuten stirbt das Kind an „Herzversagen“ im Mutterleib.

In aller Regel erfolgt ein solcher Fetozid nach technischen Gesichtspunkten. Das heißt, der Arzt tötet das Kind, welches für ihn mit der Nadel am leichtesten zu erreichen ist. Manche Mediziner sind jedoch auch für den selektiven Fetozid zu haben. Dabei tötet der Arzt im Anschluss an eine pränatale Diagnostik das Kind, das die „schlechteste Prognose“ aufweist.

Im Jahr 2014 ging der Fall der thailändischen Leihmutter Pattaramon Chanbua durch die Weltpresse, die für ein australisches Paar Zwillinge ausgetragen hatte. Nachdem Chanbua sich geweigert hatte, den Jungen Gammy, der das Downsyndrom und einen Herzfehler besaß, abzutreiben, nahmen die Bestell-Eltern nur dessen Zwillingsschwester Pipah mit zu sich nach Australien. Der Fall löste eine weltweite Welle der Entrüstung, aber auch der Solidarität aus. Tausende Menschen spendeten rund 235 000 Dollar, um die medizinische Versorgung des Jungen in Thailand zu ermöglichen.

Dabei sind Fälle wie der des „Babys Gammy“ gar kein Einzelfall. Nur kommen sie in der Regel nicht ans Licht. Wohl auch, weil die meisten Leihmütter – anders als die mutige Pattaramon Chanbua – stillhalten und ihre Verträge anstandslos erfüllen.

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Themen & Autoren
Auswärtiges Amt Embryonenschutzgesetz Leihmütter Stefan Rehder

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