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Debatte um Widerspruchslösung

CSU-Politiker legt Sechs-Punkte-Plan zur Steigerung der Organspenden vor. Von Stefan Rehder
Organspendeausweis
Foto: dpa | Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein hat die parlamentarische Sommerpause genutzt, um die Debatte über Organspende anzustoßen. Er hat die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ ins Gespräch gebracht.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein (CSU), hat neue Bewegung in die Debatte um die vom 121. Deutschen Ärztetag geforderte Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende gebracht. In einem mit der Unionsfraktion nicht abgestimmten Papier, das Nüßlein als „persönlichen Diskussionsbeitrag“ verstanden will, schreibt der CSU-Politiker, der anhaltende Rückgang der Organspender in Deutschland müsse „mit Sorge“ betrachtet werden. Die Politik sei „auch mit Blick auf unsere Verantwortung für den Schutz und Erhalt des Lebens aufgerufen, hier Lösungen zu finden“. Persönlich habe er „Sympathien für eine weitreichende Diskussion auch über eine Widerspruchslösung“. Er wisse allerdings auch, dass „solche Diskussionen auch neue Ängste und Vorbehalte auslösen“ könnten. Deswegen gelte es zunächst „dafür zu sorgen“, dass „die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten“ umgesetzt und die „Prozesse bei der Organspende“ verbessert würden. Dazu zählten „sechs konkrete Maßnahmen, die schon jetzt im Interesse der sterbenskranken Patientinnen und Patienten angepackt werden“ könnten.

So sollten die Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern „von Routinearbeiten freigestellt“, aus dem „Heer“ der Beauftragten herausgehoben und zu „Transplantationsbevollmächtigten“ aufgewertet werden. „Mangelnde Akzeptanz, zunehmende Arbeitsverdichtung auf Intensivstationen, Personalmangel und ökonomischer Druck der Krankenhäuser“ trügen dazu bei, dass die Transplantationsbeauftragten „ihrer gesamtgesellschaftlichen wichtigen Aufgabe nur unzureichend oder unter erschwerten Bedingungen nachkommen“ könnten.

Nach Ansicht des im Wahlkreis Neu-Ulm direkt in den Bundestag gewählten CSU-Politikers sollten auch die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Erstattungsbeiträge für die Organentnahme angehoben werden.

Für die Extransplantation eines Organs können Krankenhäuser der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) derzeit 3 905 Euro in Rechnung stellen. Werden dem zuvor für hirntot erklärten Patienten mehrere Organe entnommen, erstattet die DSO den Krankenhäusern jeweils 5 003 Euro.

Laut Nüßlein mögen diese Sätze zwar den tatsächlichen Aufwand abdecken, berücksichtigten jedoch nicht, „dass das Bett auf der Intensivstation nicht mit anderen Patienten belegt werden“ könne und „dass das Personal nach einer nächtlichen Organentnahme am nächsten Tag im Routinebetrieb“ fehle. Daher seien Explantationen für die Entnahmekrankenhäuser „defizitär“. Abweichend von den Kalkulationsergebnissen sollten daher ergänzende „Kostenkomponenten“ anerkannt und die „Pauschalen deutlich erhöht“ werden.

Vergütet werden solle auch die „Identifikation potenzieller Organspender“. Diese sei für den jeweiligen Arzt „eine zusätzliche und arbeitsintensive Aufgabe“, die bisher in keiner Weise entlohnt werde. Der CSU-Politiker schlägt vor, die Identifikation künftiger Organspender ähnlich zu vergüten „wie die Stellung eines Antrags zur Rehabilitation bei einem Arbeitsunfall“ bei den gesetzlichen Krankenkassen. Vor einer Organentnahme muss der Hirntod, der nach vorherrschender Meinung mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden kann, nach Ansicht vieler Kritiker jedoch kein sicheres Todeszeichen darstellt, von zwei unabhängigen Ärzten, darunter einem Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie, im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden. Weil jedoch kleinere Kliniken „diese Expertise“ nicht besäßen, sollten künftig mobile Expertenteams dieser „zeitintensiven und verantwortungsvollen Aufgabe“ nachkommen.

Nach Ansicht von Nüßlein würde „damit die Chance für eine komplette und formal korrekte Hirntoddiagnostik signifikant erhöht und die Zeit bis zur Hirntodbestimmung auch an kleineren Kliniken stark verkürzt“. Nüßlein beklagt, dass ein „Großteil der Bevölkerung“ über das Thema Organspende nicht ausreichend informiert sei. Außerdem sei die Organspende immer noch „negativ“ mit den in vergangenen Jahren aufgedeckten „Organspende-Skandalen behaftet“. Deswegen müsse eine „neue Imagekampagne gestartet werden, um die Bevölkerung aufzuklären und zu informieren“. „Problematisch“ sei auch, dass Ärzte in Krankenhäusern „in Notfallsituationen“ nicht wüssten, ob sie es mit einem Patienten zu tun hätten, der bereit ist, Organe zu spenden“. Oft könne dies nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden. Abhilfe könnte nach Ansicht des CSU-Politikers, die Schaffung eines „zentralen Registers“ schaffen. Eine weitere Möglichkeit sei ein „Vermerk auf dem Personalausweis“, etwa in Form „eines speziellen Aufklebers“.

Kritik von den Grünen

Persönlich bevorzuge er jedoch die Einführung einer „doppelten Widerspruchslösung“, so Nüßlein. Diese böte sowohl dem „Verstorbenen zu Lebzeiten wie auch dessen Angehörigen“ die Möglichkeit, einer Organentnahme zu widersprechen.

Mitte Mai hatte der 121. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber aufgefordert, die seit dem 1. November 2012 geltende Entscheidungslösung wieder abzuschaffen und durch eine Widerspruchslösung zu ersetzen. Diese würde eine Änderung des Transplantationsgesetzes erfordern, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag nicht einigen konnten.

Während der Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach die Einführung einer Widerspruchslösung befürwortete, bezeichnete die grüne Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther den Vorstoß von Georg Nüßlein als „tiefgreifenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“.

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