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Debatte um Homo-Adoption

Das Votum der deutschen Justizminister, gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Kindsadoption zu ermöglichen, stößt auf Kritik aus Kirche und Union: Das Wohl der Kinder muss im Mittelpunkt stehen Von Oliver Maksan
Foto: dpa | Im Dissens (von links): Hamburgs Justizsenator Steffen (Grüne), Bayerns Justizministerin Merk (CSU) und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Berlin (DT) Die Aufforderung der deutschen Justizministerkonferenz, auch Eingetragenen Lebenspartnerschaften das Adoptionsrecht zuzusprechen, ist auf Kritik gestoßen. Bei ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin beschlossen die Justizminister des Bundes und der Länder mehrheitlich eine entsprechende Aufforderung an die Bundesregierung. Nach geltendem Recht können eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen zwar das leibliche Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin – die sogenannte Stiefkindadoption –, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren. Der Freistaat Bayern wollte das sogenannte kleine Adoptionsrecht vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklären lassen, zog die Klage aber 2009 zurück.

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