Das Urteil, welches der Bundesgerichtshof gestern gefällt hat, ist kein Skandal. Skandalös ist die Rechtslage, auf deren Boden es gefällt wurde. Denn nach dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen Patientenverfügungsgesetz dürften Patienten Ärzte verpflichten, lebenserhaltende Maßnahmen auch dann zu unterlassen, wenn der Sterbeprozess bei ihnen noch gar nicht eingesetzt hat. Das aber degradiert den Arzt zu einem reinen Gesundheitsdienstleister und negiert, dass er ein sittliches Subjekt ist, zu dessen ethischen Leitmotiven das „nihil nocere“ gehört, was nichts anderes meint, als die Selbstverpflichtung des Arztes, einem Patienten, der sich in seine Behandlung begibt, niemals Schaden zuzufügen.