Kommende Woche steht Kristina Hänel wieder vor Gericht. Am 12. Dezember wird vor dem Landgericht Gießen der Fall der Ärztin, die seit Jahren vorsätzlich gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstößt, erneut verhandelt. Nötig ist das, weil das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Anfang Juli ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts aufgehoben hatte. Das hatte im Oktober 2018 in einem Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom November 2017 bestätigt, das Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte. Daraufhin hatte Hänel Revision beim OLG Frankfurt beantragt. Das OLG begründete seinen Beschluss (Az. 1 Ss 15/19) damit, dass die Entscheidung ...
Gießen
Das Landgericht lässt bitten
Kommende Woche wird in Gießen der Fall der Abtreibungsärztin Kristina Hänel neu verhandelt.