Mit einer Überarbeitung ihrer „christlichen Patientenvorsorge“ haben die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) jetzt auf das am 1. September 2009 in Kraft getretene „Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes“ reagiert. Die vergangene Woche vom Vorsitzenden der DBK, Erzbischof Robert Zollitsch und dem stellvertretenden Vorsitzenden der EKD, dem Bischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl, gemeinsam vorgestellten rund 40 Seiten umfassenden Handreichungen, beinhalten neben vielfältigen Informationen und Anregungen zum Umgang mit Tod und Sterben auch Vordrucke für die Abfassung so unterschiedlicher Vorausverfügungen wie der Vorsorgevollmacht, der ...
Christliche Patientenvorsorge
Mit ihren Handreichungen zur Behandlung am Lebensende grenzen sich katholische und evangelische Kirche klar vom Staat ab. Von Stefan Rehder