Passau (DT/KNA) Die bayerische Justizministerin Beate Merk will die Rechte von Missbrauchsopfern stärken. Lange zurückliegende Taten sollten deutlich später verjähren als bisher, sagte Merk der „Passauer Neuen Presse“ (Montag). Bei sexuellem Missbrauch von Kindern sei eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre „unabdingbar“. Merk plädierte dafür, die Frist wie im Zivilrecht erst ab dem 21. Lebensjahr des Opfers beginnen zu lassen. Viele seien erst nach Jahren dazu in der Lage, ihren Peiniger anzuzeigen.