Berlin (DT/KNA) Der Bundestag hat sich am Donnerstag in einer Sondersitzung für die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen von Jungen ausgesprochen. Eine Mehrheit mit Stimmen aus allen Fraktionen votierte für einen entsprechenden Entschließungsantrag von Union, SPD und FDP. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Bundestag reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai, das die religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet hatte. Die Beschneidung soll laut Antrag fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen geschehen.