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Bundestag berät Gesetz zur „vertraulichen Geburt“

Berlin (DT/KNA) Der Deutsche Bundestag debattiert heute in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vertraulichen Geburt. Nach dem Entwurf sollen Schwangere ihr Kind anonym entbinden können, diesem aber zugleich ermöglichen, seine Herkunft ab dem 16. Lebensjahr einzusehen. Eine Herkunftsurkunde wird dazu in einem nur dem Kind zugänglichen Umschlag aufbewahrt. Bislang befinden sich die Angebote zur anonymen Geburt und die Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone. Das Gesetz, dessen Entwurf im Bundesfamilienministerium erarbeitet und vergangene Woche vom Kabinett Merkel verabschiedet worden war, soll im Mai des kommenden Jahres in Kraft treten.

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