Berlin (DT/KNA/dpa) Gentests an künstlich erzeugten Embryonen werden in Deutschland in Kürze möglich sein. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Verordnung zu, die die Einzelheiten bei der Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Die Länderkammer verlangte aber, die Zahl der durchführenden Zentren zu beschränken. Sie soll sich künftig unter anderem am „öffentlichen Interesse“ und am „Bedarf“ orientieren. Nun muss das Kabinett der geänderten Verordnung nochmals zustimmen, dann kann sie in Kraft treten.
Bundesrat gibt grünes Licht für PID-Verordnung
Länderkammer will aber die Zahl der durchführenden Zentren beschränken – Gesundheitsminister Bahr: „Vernünftiger Kompromiss“