MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Bundesrat billigt Kinderlärm-Gesetz

Berlin (DT/dpa) Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm wird es künftig in Deutschland kaum noch geben: Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen dringt, in Zukunft praktisch auszuschließen. Dazu wird das Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend geändert. Bisher war das Lärmen von Kindern häufig als schädliche Umwelteinwirkung definiert worden, das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Damit entfällt der Klagegrund. Auch gegen Lärm von Bolzplätzen dürften Klagen nun schwieriger werden – hier fehlt dem Bund aber die Gesetzgebungskompetenz.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben