Berlin (DT/dpa) Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm wird es künftig in Deutschland kaum noch geben: Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen dringt, in Zukunft praktisch auszuschließen. Dazu wird das Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend geändert. Bisher war das Lärmen von Kindern häufig als schädliche Umwelteinwirkung definiert worden, das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Damit entfällt der Klagegrund. Auch gegen Lärm von Bolzplätzen dürften Klagen nun schwieriger werden – hier fehlt dem Bund aber die Gesetzgebungskompetenz.