Berlin (DT/KNA) Der Bundesrat hat am Freitag die Reform des Arzneimittelrechts gebilligt. Sie sieht neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit auch die Möglichkeit vor, Arzneimittel an Demenzkranken zu testen. Das Gesetz erlaubt Tests an schwer Demenzkranken und anderen nichteinwilligungsfähigen Menschen auch dann, wenn die Betroffenen davon keinen eigenen Nutzen haben.