Berlin (DT/KNA) Der Bundesrat hat die strikteren gesetzlichen Vorgaben für Spätabtreibungen gebilligt. Die Länderkammer verzichtete am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit müssen Ärzte betroffene Frauen künftig auf psychosoziale Beratung hinweisen, sonst droht ihnen ein Bußgeld. Zudem gibt es eine mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Indikation eines Abbruchs. Die Änderungen am Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1995 sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundestag hatte die Regelung nach kontroversen Debatten im Mai beschlossen.