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Britannien droht die Spaltung

Die Rechtsfolgen des Brexit betreffen das ganze Königreich und Millionen Europäer. Von Stephan Baier
EU Summit
Foto: Olivier Hoslet (EPA) | epa05596035 British Prime Minister Theresa May is welcomed by European Commission President Jean-Claude Juncker (R) prior to a meeting at EU commission on the side of the European Summit in Brussels, Belgium, 21 October 2016. EU Leaders meet on 20 and 21 October to discuss migration, trade and Russia, including its role in Syria, it will be also the first summit attended by new British Prime Minister Theresa May. EPA/OLIVIER HOSLET +++(c) dpa - Bildfunk+++ |

Großbritannien bleibt – im Gegensatz zur Türkei – eine parlamentarische Demokratie. Nicht weniger als das verdankt die Insel dem Brexit-Urteil des Supreme Court von Dienstag. Die Regierung darf ein rechtlich unverbindliches Referendum nicht selbstständig exekutieren, sondern muss ihre Pläne zuvor dem Parlament vorlegen. Noch eine Erkenntnis verdanken die Regierungen der Briten wie der übrigen EU-Mitglieder dem Londoner Höchstgericht: Die Mitgliedschaft in der EU ist keine bloß außenpolitische Frage. Generalstaatsanwalt Jeremy Wright hatte nämlich mit dem „königlichen Vorrecht“ argumentiert, um die Mitwirkung des Parlaments auszuhebeln: Dieses Vorrecht gibt der Regierung Ihrer Majestät die Befugnis, ...

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