Großbritannien bleibt – im Gegensatz zur Türkei – eine parlamentarische Demokratie. Nicht weniger als das verdankt die Insel dem Brexit-Urteil des Supreme Court von Dienstag. Die Regierung darf ein rechtlich unverbindliches Referendum nicht selbstständig exekutieren, sondern muss ihre Pläne zuvor dem Parlament vorlegen. Noch eine Erkenntnis verdanken die Regierungen der Briten wie der übrigen EU-Mitglieder dem Londoner Höchstgericht: Die Mitgliedschaft in der EU ist keine bloß außenpolitische Frage. Generalstaatsanwalt Jeremy Wright hatte nämlich mit dem „königlichen Vorrecht“ argumentiert, um die Mitwirkung des Parlaments auszuhebeln: Dieses Vorrecht gibt der Regierung Ihrer Majestät die Befugnis, ...
Britannien droht die Spaltung
Die Rechtsfolgen des Brexit betreffen das ganze Königreich und Millionen Europäer. Von Stephan Baier