Am Donnerstag nimmt der Bundestag einen neuen Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Professor Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin am Universitätsklinikum Göttingen, leitet derzeit ein Forschungsprojekt, das untersucht, inwieweit Patientenverfügungen tatsächlich den Willen des Verfassers dokumentieren. Im Interview mit Karin Wollschläger (KNA) sprach er am Mittwoch in Berlin über erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Politik.
„Bisherige Regelung reicht aus“
Friedemann Nauck untersucht Patientenverfügungen und erklärt, warum kein neues Gesetz nötig ist