Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sieht die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen, vorgeburtliche Bluttests auf das Downsyndrom bei Risikoschwangerschaften als Kassenleistung zuzulassen, kritisch. Die Entscheidung berühre den Schutz des ungeborenen Lebens „auf empfindliche Weise“, so DBK-Pressesprecher Matthias Kopp, „denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern“.
Bluttest verfolgen nicht ausschließlich therapeutische Ziele
Die Bischöfe kritisieren vor allem, dass die Bluttests nicht ausschließlich therapeutische Ziele verfolgten, und automatisch mit der Frage verknüpft würden, ob eine Schwangerschaft fortgeführt oder abgebrochen werden solle. Nicht-invasive pränataldiagnostische Tests verstärkten die Tendenz, eine Schwangerschaft zuerst als „Schwangerschaft auf Probe“ zu betrachten. „Das lehnen wir aufgrund der Schutzwürdigkeit jedes menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Zeugung ab“, so Kopp.
Besonders bedauern die Bischöfe auch, dass der Forderung nicht nachgekommen wurde, die Kostenübernahme der Bluttests auf eine Anwendung nach der 12. Schwangerschaftswoche zu beschränken. Denn die frühe Anwendung erhöhe das Risiko eines „Abtreibungsmechanismus“ weiter. „Es entsteht der Eindruck, dass die nicht-invasive Pränataldiagnostik harmlos sei und die berechtigten Sorgen der werdenden Eltern um das Wohl ihres ungeborenen Kindes beseitigen könne“, erklärte Pressesprecher Kopp. Dies täusche aber über die mit dieser Diagnostik verbundenen schwerwiegenden ethischen und persönlichen Fragen und die gesellschaftlichen Konsequenzen hinweg.
Cullen kann Zweck vorgeburtlicher Bluttests nicht erkennen
Auch die „Ärzte für das Leben“ teilen die Kritik an der Entscheidung des G-BA. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, spricht von einer „Enttäuschung“. Nach dem Bundesmanteltarif dürften die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ seien. Den Zweck könne er bei den vorgeburtlichen Bluttests jedoch nicht erkennen. Down-Syndrom sei keine Krankheit, sondern ein Zustand, für den es keine „Behandlung“ gebe.
Zudem warnt Cullen davor, dass die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, für viele „so etwas wie ein Gütesiegel“ darstelle. Die Akzeptanz dieser Art von Tests werde durch die Entscheidung erhöht. „In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten.“
DT/mlu
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