Berlin (DT/KNA/ dpa) Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat am Dienstag ihren Gesetzentwurf für das auch koalitionsintern umstrittene Betreuungsgeld den anderen Bundesministerien zur Abstimmung zugeschickt. Neu ist, dass der Gesetzentwurf auch eine Härteklausel enthält. So soll die Geldleistung auch dann weiter ausbezahlt werden, wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Betreuungsperson zu Hause das Kind vorübergehend in eine öffentlich geförderte Krippe gegeben wird. Nach dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt, sollen ab 1. Januar 2013 die Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr zunächst ein Betreuungsgeld von 100 Euro monatlich erhalten.