Brüssel (DT/KNA) Der belgische Staatsrat hat die Beschwerde einer Antwerpener Schülerin gegen das Kopftuchverbot an ihrer Schule aus formalen Gründen abgewiesen. Die Klage sei zu spät eingereicht worden, entschied das oberste Verwaltungsgericht am Dienstag in Brüssel. Zu Schuljahresbeginn hatten öffentliche Schulen in Antwerpen und Hoboken Kopftuchverbote erlassen. Der Dachverband des flämischen öffentlichen Schulwesens hat Ende vergangener Woche ein allgemeines Kopftuchverbot beschlossen. In Wallonien entscheiden darüber noch die einzelnen Schulen.