MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Belgien: Kopftuch bei Gericht erlaubt

Straßburg (DT/KNA) Belgien hat mit einem Kopftuchverbot im Gerichtssaal gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am vergangenen Dienstag in Straßburg. Einer Frau war in Belgien 2007 der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt worden, weil sie ein islamisches Kopftuch trug. Das europäische Gericht sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vorsieht. Belgien muss der Frau nun 1 000 Euro Entschädigung zahlen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben