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Bekenntnis gehört zur Identität

Staatliche Bekenntnisgrundschulen sind nicht zu religiöser Neutralität verpflichtet. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Von Heinrich Wullhorst
Staatliche Bekenntnisgrundschulen sind nicht zu religiöser Neutralität verpflichtet
Foto: KNA | Wer eine staatliche Bekenntnisschule besucht, darf sich am Kreuz nicht stören.

Die bundesdeutsche Schullandschaft ist bunt. Eine Folge der Kulturhoheit der Bundesländer über das Bildungswesen, wie es in unserer föderalen staatlichen Ordnung festgeschrieben ist. So gibt es als Sonderfälle nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sogenannte Bekenntnisgrundschulen. Sie befinden sich nicht in der Trägerschaft der Kirchen, sondern sind staatliche Einrichtungen. Die Landesverfassung in NRW sichert den rechtlichen Bestand dieser etwa 1 000 Bekenntnisschulen in diesem Bundesland. Geschaffen hat man sie in der Nachkriegszeit und am jeweiligen religiösen Proporz im Schulbezirk ausgerichtet. So sind sie ein bedeutender Teil der Schullandschaft in vielen Regionen geworden.

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