Bayern will nicht gegen die Homo-„Ehe“ vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das hat die bayerische Staatsregierung bei ihrer letzten Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen. Die Grundlage für diese Entscheidung bildeten zwei juristische Gutachten, nach denen die Aussichten auf Erfolg einer solchen Klage als gering eingestuft werden, erklärten Justizminister Winfried Bausback (CSU) und Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).
Politik
Bayern klagt nicht
Bayern will Verfassungsgericht nicht zur Homo-„Ehe“ anrufen – Kritik von „Demo für alle“. Von Sebastian Sasse