Karlsruhe (DT/dpa) Die Vertreter von Linken und Bündnis 90/Die Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags sind vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrer Forderung nach einer Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden gescheitert. Sie repräsentierten nicht das dafür notwendige Viertel der Bundestagsabgeordneten, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (3 ARs 20/16) des 3. Strafsenats vom 23. Februar. Snowden, der mit seinen Enthüllungen die Affäre um massenhafte Datenspionage des US-Geheimdienstes NSA ins Rollen gebracht hatte, hält sich in Russland auf, wo er Asyl erhalten hat.