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BGH: Sohn muss für Pflege zahlen

Karlsruhe (DT/KNA) Erwachsene Kinder müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann Unterhaltskosten für ihre Eltern zahlen, wenn der Kontakt seit Jahrzehnten abgebrochen war. Mit einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss verpflichteten die Bundesrichter einen Mann zur Zahlung von Elternunterhalt für seinen Vater, obwohl dieser vor mehr als 25 Jahren jeden Kontakt zum Sohn abgebrochen hatte. Dieser Kontaktabbruch zu dem damals bereits volljährigen Sohn führe nicht zu einer Verwirkung des gesetzlichen Elternunterhaltsanspruchs, urteilten die Bundesrichter (AZ XII ZB 607/12).

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